Language of document : ECLI:EU:T:2014:992





Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 25. November 2014 – Alfastar Benelux/Rat

(Rechtssache T‑394/12)

„Öffentliche Dienstleistungsaufträge – Ausschreibungsverfahren – Technische Wartung, Helpdesk-Dienste und Vor-Ort-Einsätze in Bezug auf die Arbeitsplatzrechner, Drucker und Peripheriegeräte des Generalsekretariats des Rates – Ablehnung des Angebots eines Bieters und Vergabe des Auftrags an einen anderen Bieter – Nach Nichtigerklärung einer vorherigen Entscheidung durch das Gericht getroffene Entscheidung – Klage auf Schadensersatz“

1.                     Nichtigkeitsklage – Gründe – Fehlende oder unzureichende Begründung – Klagegrund, der von Amts wegen zu berücksichtigen ist – Verspätete Geltendmachung durch die Klägerin – Keine Auswirkung (Art. 296 AEUV) (vgl. Rn. 25)

2.                     Öffentliche Aufträge der Europäischen Union – Vergabe eines Auftrags aufgrund einer Ausschreibung – Ermessen der Organe – Gerichtliche Überprüfung – Grenzen (Verordnung Nr. 1605/2002 des Rates; Verordnung Nr. 2342/2002 der Kommission) (vgl. Rn. 26, 71, 203, 204)

3.                     Handlungen der Organe – Begründung – Pflicht – Umfang – Entscheidung in einem Verfahren zur Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags, ein Angebot nicht zu berücksichtigen – Pflicht, auf schriftliches Ersuchen über die Merkmale und relativen Vorteile des ausgewählten Angebots sowie über den Namen des erfolgreichen Bieters zu unterrichten (Art. 296 AEUV; Verordnung Nr. 1605/2002 des Rates, Art. 100 Abs. 2) (vgl. Rn. 27, 28, 193)

4.                     Öffentliche Aufträge der Europäischen Union – Vergabe eines Auftrags aufgrund einer Ausschreibung – Auswahlkriterien – Kriterium, das auf die Zahl der vom Bieter beschäftigten Personen abstellt – Unzulässigkeit (Verordnung Nr. 1605/2002 des Rates; Verordnung Nr. 2342/2002 der Kommission) (vgl. Rn. 35)

5.                     Öffentliche Aufträge der Europäischen Union – Ausschreibungsverfahren – Wesentliche Änderungen der Bestimmungen eines öffentlichen Auftrags innerhalb seiner Gültigkeitsdauer – Begriff – Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers, einem Bieter in Übereinstimmung mit dem Lastenheft den Austausch einiger seiner Beschäftigten zu gestatten – Ausschluss – Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz – Fehlen (Verordnung Nr. 1605/2002 des Rates; Verordnung Nr. 2342/2002 der Kommission) (vgl. Rn. 38, 39, 41, 43)

6.                     Öffentliche Aufträge der Europäischen Union – Vergabe eines Auftrags aufgrund einer Ausschreibung – Auswahlkriterien – Pflicht des öffentlichen Auftraggebers, das Ausscheiden von Bietern vorzusehen, die in qualitativer Hinsicht nicht die Mindestpunktzahl erreichen – Fehlen (Verordnung Nr. 1605/2002 des Rates; Verordnung Nr. 2342/2002 der Kommission) (vgl. Rn. 123)

7.                     Öffentliche Aufträge der Europäischen Union – Vergabe eines Auftrags aufgrund einer Ausschreibung – Auswahlkriterien – Eignung der Bewerber, die beschriebenen Dienstleistungen zu erbringen – Zuschlagskriterien – Merkmale und Vorzüge der einzelnen Angebote – Fähigkeit der Bewerber, in der Zuschlagsphase einen Auftrag auszuführen – Unzulässigkeit – Berufserfahrung der Teammitglieder eines Bieters – Zulässigkeit (Verordnung Nr. 1605/2002 des Rates, Art. 97; Verordnung Nr. 2342/2002 der Kommission, Art. 136, 137 und 138 Abs. 2) (vgl. Rn. 154-159)

8.                     Öffentliche Aufträge der Europäischen Union – Ausschreibungsverfahren – Erteilung des Zuschlags – Wirtschaftlich günstigstes Angebot – Zuschlagskriterien – Wahl durch den öffentlichen Auftraggeber – Grenzen – Wahrung der Grundsätze der Transparenz, der Gleichbehandlung und der Nichtdiskriminierung (Verordnung Nr. 1605/2002 des Rates, Art. 89 und 97; Verordnung Nr. 2342/2002 der Kommission, Art. 135 bis 138) (vgl. Rn. 173, 174)

9.                     Öffentliche Aufträge der Europäischen Union – Vergabe eines Auftrags aufgrund einer Ausschreibung – Auswahlkriterien – Pflicht des öffentlichen Auftraggebers, die Erfüllung der Kriterien durch die Bieter zu überprüfen – Kontrolle der Einhaltung durch den Unionsrichter (Verordnung Nr. 1605/2002 des Rates; Verordnung Nr. 2342/2002 der Kommission) (vgl. Rn. 194)

10.                     Außervertragliche Haftung – Voraussetzungen – Rechtswidrigkeit – Schaden – Kausalzusammenhang – Nichtvorliegen einer der Voraussetzungen – Abweisung der Schadensersatzklage in vollem Umfang (Art. 340 Abs. 2 AEUV) (vgl. Rn. 221)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung des Rates vom 13. Juni 2012, das von der Klägerin im Rahmen des nichtoffenen Ausschreibungsverfahrens UCA 218/07 für die Erbringung der Dienstleistungen Technische Wartung, Helpdesk-Dienste und Vor-Ort-Einsätze in Bezug auf die Arbeitsplatzrechner, Drucker und Peripheriegeräte des Generalsekretariats des Rates abgegebene Angebot abzulehnen und den Auftrag an einen anderen Bieter zu vergeben, sowie auf Ersatz des Schadens, der ihr durch die Vergabe des Auftrags an einen anderen Bieter entstanden sein soll

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Alfastar Benelux SA trägt die Kosten.