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Urteil des Gerichts vom 20. Dezember 2023 – OCU/SRB

(Rechtssache T-496/18)1

(Zugang zu Dokumenten – Verordnung [EG] Nr. 1049/2001 – Dokumente im Zusammenhang mit der Annahme eines Abwicklungskonzepts für die Banco Popular Español durch den SRB – Entscheidung des Beschwerdeausschusses des SRB über eine die Verweigerung des Zugangs bestätigende Entscheidung des SRB – Recht auf Akteneinsicht – Art. 41 Abs. 2 der Charta der Grundrechte)

Verfahrenssprache: Spanisch

Parteien

Klägerin: Organización de Consumidores y Usuarios (OCU) (Madrid, Spanien) (vertreten durch Rechtsanwälte E. Martínez Martínez und C. López-Mélida de Ramón)

Beklagter: Einheitlicher Abwicklungsausschuss (vertreten durch A. Lapresta Bienz, H. Ehlers, M. Fernández Rupérez und J. Rius Riu als Bevollmächtigte)

Streithelferinnen zur Unterstützung des Beklagten: Banco Santander, SA (Santander, Spanien) (vertreten durch Rechtsanwalt J. Rodríguez Cárcamo und Rechtsanwältin A. Rodríguez Conde), Europäische Kommission (vertreten durch C. Ehrbar, A. Steiblytė und P. Němečková als Bevollmächtigte)

Gegenstand

Mit ihrer Klage nach Art. 263 AEUV beantragt die Klägerin die Nichtigerklärung der in der Sache 54/2017 ergangenen Endentscheidung des Beschwerdeausschusses des Einheitlichen Abwicklungsausschusses (SRB) vom 19. Juni 2018 betreffend die Verweigerung des Zugangs zu Dokumenten über die Annahme eines Abwicklungskonzepts für die Banco Popular Español, SA.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Organización de Consumidores y Usuarios (OCU) trägt ihre eigenen Kosten sowie die dem Einheitlichen Abwicklungsausschuss (SRB) und der Banco Santander, SA entstandenen Kosten.

Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten.

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1     ABl. C 352 vom 1.10.2018.