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Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 22. April 2016 – Le Pen/Parlament

(Rechtssache T-140/16 R)

(Vorläufiger Rechtsschutz – Mitglied des Europäischen Parlaments – Rückforderung von Zulagen, die zur Erstattung der Kosten für parlamentarische Assistenz gezahlt worden sind – Antrag auf Aussetzung des Vollzugs – Fehlende Dringlichkeit)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Antragsteller: Jean-Marie Le Pen (Saint-Cloud, Frankreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte M. Ceccaldi und J.-P. Le Moigne)

Antragsgegner: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: G. Corstens und S. Seyr)

Gegenstand

Antrag nach den Art. 278 AEUV und 279 AEUV auf Aussetzung des Vollzugs des Beschlusses des Generalsekretärs des Parlaments vom 29. Februar 2016, mit dem vom Antragsteller ein Betrag von 320 026,23 Euro zurückgefordert wird, und der Belastungsanzeige Nr. 2016-195 vom 4. Februar 2016 im Nachgang zu diesem Beschluss

Tenor

Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.

Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

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