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Vorabentscheidungsersuchen des Cour administrative (Luxemburg), eingereicht am 22. März 2012 - Kreshnik Ymeraga, Kasim Ymeraga, Afijete Ymeraga-Tafarshiku, Kushtrim Ymeraga und Labinot Ymeraga/Ministre du Travail, de l'Emploi et de l'Immigration

(Rechtssache C-87/12)

Verfahrenssprache: Französisch

Vorlegendes Gericht

Cour administrative

Parteien des Ausgangsverfahrens

Berufungskläger: Kreshnik Ymeraga, Kasim Ymeraga, Afijete Ymeraga-Tafarshiku, Kushtrim Ymeraga und Labinot Ymeraga

Berufungsbeklagter: Ministre du Travail, de l'Emploi et de l'Immigration

Vorlagefrage

Inwieweit gewähren die Eigenschaft als Unionsbürger und das entsprechende Aufenthaltsrecht in dem Land, dessen Staatsangehörigkeit der Unionsbürger besitzt, wie sie in Art. 20 AEUV vorgesehenen sind, in Verbindung mit den in der Grundrechtecharta vorgesehenen Rechten, Garantien und Pflichten, insbesondere und soweit erforderlich deren Art. 20, 21, 24, 33 und 34, ein Recht auf Familienzusammenführung für einen Zusammenführenden, der Unionsbürger ist und in seinem Wohnsitzland, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, die Familienzusammenführung mit seinem Vater, seiner Mutter und seinen beiden Brüdern, die alle Drittstaatsangehörige sind, betreibt, wenn der Zusammenführende weder von seiner Freizügigkeit Gebrauch gemacht hat noch sich in einem anderen Mitgliedstaat aufhält als dem, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt?

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