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Urteil des Gerichts erster Instanz vom 27. Juni 2007 - Königreich der Niederlande / Kommission

(Rechtssache T-182/06)1

(Rechtsangleichung - Abweichende einzelstaatliche Bestimmungen - Ablehnung eines Verordnungsentwurfs durch die Kommission, der die Senkung des gemeinschaftlichen Grenzwerts für die Partikelemissionen bestimmter Neufahrzeuge mit Dieselmotor vorwegnimmt - Sorgfalts- und Begründungspflicht - Spezifisches Problem für den notifizierenden Mitgliedstaat, die gemeinschaftlichen Grenzwerte für die Partikelkonzentration in der Luft einzuhalten)

Verfahrenssprache: Niederländisch

Parteien

Klägerin: Königreich der Niederlande (Bevollmächtigte: H. G. Sevenster und M. de Grave)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Bevollmächtigte: M. Patakia, A. Alcover San Pedro und H. van Vliet)

Gegenstand

Nichtigerklärung der Entscheidung 2006/372/EG der Kommission vom 3. Mai 2006, mit der der Entwurf der vom Königreich der Niederlande nach Art. 95 Abs. 5 EG-Vertrag notifizierten einzelstaatlichen Bestimmungen zur Festlegung von Grenzwerten für die Partikelemissionen von Kraftfahrzeugen mit Dieselmotor abgelehnt wird (ABl. L 142, S. 16)

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Das Königreich der Niederlande trägt die Kosten des Verfahrens.

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1 - ABl. C 212 vom 2.9.2006.