Urteil des Gerichts erster Instanz vom 27. Juni 2007 - Königreich der Niederlande / Kommission
(Rechtsangleichung - Abweichende einzelstaatliche Bestimmungen - Ablehnung eines Verordnungsentwurfs durch die Kommission, der die Senkung des gemeinschaftlichen Grenzwerts für die Partikelemissionen bestimmter Neufahrzeuge mit Dieselmotor vorwegnimmt - Sorgfalts- und Begründungspflicht - Spezifisches Problem für den notifizierenden Mitgliedstaat, die gemeinschaftlichen Grenzwerte für die Partikelkonzentration in der Luft einzuhalten)
Verfahrenssprache: Niederländisch
Parteien
Klägerin: Königreich der Niederlande (Bevollmächtigte: H. G. Sevenster und M. de Grave)
Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Bevollmächtigte: M. Patakia, A. Alcover San Pedro und H. van Vliet)
Gegenstand
Nichtigerklärung der Entscheidung 2006/372/EG der Kommission vom 3. Mai 2006, mit der der Entwurf der vom Königreich der Niederlande nach Art. 95 Abs. 5 EG-Vertrag notifizierten einzelstaatlichen Bestimmungen zur Festlegung von Grenzwerten für die Partikelemissionen von Kraftfahrzeugen mit Dieselmotor abgelehnt wird (ABl. L 142, S. 16)
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Das Königreich der Niederlande trägt die Kosten des Verfahrens.
____________1 - ABl. C 212 vom 2.9.2006.