Urteil des Gerichts erster Instanz vom 19. November 2008 - Schräder / CPVO (SUMCOL 01)
(Gemeinschaftlicher Sortenschutz - Pflanzensorte SUMCOL 01 - Zurückweisung des Antrags auf gemeinschaftlichen Sortenschutz - Fehlende Unterscheidbarkeit der Kandidatensorte)
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Kläger: Ralf Schräder (Lüdinghausen, Deutschland), (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwälte T. Leidereiter und W.-A. Schmidt sowie Rechtsanwältin I. Memmler, sodann Rechtsanwälte T. Leidereiter und W.-A. Schmidt)
Beklagter: Gemeinschaftliches Sortenamt (CPVO), (Bevollmächtigte: B. Kiewiet und M. Ekvad im Beistand von Rechtsanwalt G. Schohe)
Gegenstand
Klage gegen den Beschluss der Beschwerdekammer des CPVO vom 2. Mai 2006 (Sache A 003/2004) betreffend einen Antrag auf Sortenschutz für die Pflanzensorte SUMCOL 01
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten.
____________1 - ABl. C 212 vom 2.9.2006.