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Urteil des Gerichts erster Instanz vom 19. November 2008 - Schräder / CPVO (SUMCOL 01)

(Rechtssache T-187/06)1

(Gemeinschaftlicher Sortenschutz - Pflanzensorte SUMCOL 01 - Zurückweisung des Antrags auf gemeinschaftlichen Sortenschutz - Fehlende Unterscheidbarkeit der Kandidatensorte)

Verfahrenssprache: Deutsch

Parteien

Kläger: Ralf Schräder (Lüdinghausen, Deutschland), (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwälte T. Leidereiter und W.-A. Schmidt sowie Rechtsanwältin I. Memmler, sodann Rechtsanwälte T. Leidereiter und W.-A. Schmidt)

Beklagter: Gemeinschaftliches Sortenamt (CPVO), (Bevollmächtigte: B. Kiewiet und M. Ekvad im Beistand von Rechtsanwalt G. Schohe)

Gegenstand

Klage gegen den Beschluss der Beschwerdekammer des CPVO vom 2. Mai 2006 (Sache A 003/2004) betreffend einen Antrag auf Sortenschutz für die Pflanzensorte SUMCOL 01

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten.

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1 - ABl. C 212 vom 2.9.2006.