Beschluss des Gerichts (Zweite Kammer) vom 13. Mai 2008 – SNIV/Kommission
(Rechtssache T-327/04)
„Nichtigkeitsklage – Staatliche Beihilfen – Klagefrist – Beginn – Veröffentlichung einer Zusammenfassung im Amtsblatt – Internetseite – Unzulässigkeit“
Nichtigkeitsklage – Fristen – Beginn – Zeitpunkt der Veröffentlichung – Zeitpunkt der Kenntniserlangung von der Handlung ─ Subsidiarität (Art. 230 Abs. 5 EG) (vgl. Randnrn. 21-22, 25-27, 34)
Gegenstand
| Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung C(2004) 936 final der Kommission vom 30. März 2004 über geplante Beihilfemaßnahmen der französischen Behörden zur Finanzierung der öffentlichen Tierkörperverwertung (Staatliche Beihilfe N 515/2003 – Frankreich) |
Tenor
1. | | Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. |
2. | | Das Syndicat national de l’industrie des viandes (SNIV) trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der Kommission. |
3. | | Die Französische Republik trägt ihre eigenen Kosten. |