Language of document : ECLI:EU:T:2008:146





Beschluss des Gerichts (Zweite Kammer) vom 13. Mai 2008 – SNIV/Kommission

(Rechtssache T-327/04)

„Nichtigkeitsklage – Staatliche Beihilfen – Klagefrist – Beginn – Veröffentlichung einer Zusammenfassung im Amtsblatt – Internetseite – Unzulässigkeit“

Nichtigkeitsklage – Fristen – Beginn – Zeitpunkt der Veröffentlichung – Zeitpunkt der Kenntniserlangung von der Handlung ─ Subsidiarität (Art. 230 Abs. 5 EG) (vgl. Randnrn. 21-22, 25-27, 34)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung C(2004) 936 final der Kommission vom 30. März 2004 über geplante Beihilfemaßnahmen der französischen Behörden zur Finanzierung der öffentlichen Tierkörperverwertung (Staatliche Beihilfe N 515/2003 – Frankreich)

Tenor

1.

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

2.

Das Syndicat national de l’industrie des viandes (SNIV) trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der Kommission.

3.

Die Französische Republik trägt ihre eigenen Kosten.