Language of document : ECLI:EU:T:2011:753





Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 15. Dezember 2011 – Mövenpick/HABM (PASSIONATELY SWISS)

(Rechtssache T‑377/09)

„Gemeinschaftsmarke – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke PASSIONATELY SWISS – Absolutes Eintragungshindernis – Geografische Herkunftsangabe – Fehlende Unterscheidungskraft“

Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Marken, die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die zur Bezeichnung der Merkmale einer Ware dienen können (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst. c) (vgl. Randnrn. 21, 39, 44-45, 48)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 23. Juli 2009 (Sache R 1457/2008‑1) über die Anmeldung des Wortzeichens PASSIONATELY SWISS als Gemeinschaftsmarke

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Mövenpick Holding trägt die Kosten.