Klage, eingereicht am 25. September 2009 - Glenton España / HABM - Polo/Lauren (POLO SANTA MARIA)
(Rechtssache T-376/09)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: Glenton España, SA (Madrid, Spanien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte E. Armijo Chávarri und A. Castán Pérez-Gómez)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM: The Polo/Lauren Company L.P. (New York, USA)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die Klage zuzulassen;
die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 18. Juni 2009 (Sache R 594/2008-2) aufzuheben;
dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke "POLO SANTA MARIA" für Waren und Dienstleistungen der Klassen 18, 25, 36, 41 und 43.
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Eingetragene Benelux-Bildmarke "Darstellung der Silhouette eines Polospielers" für Waren der Klassen 18 und 25.
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde für alle streitigen Waren stattgegeben.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Teilweise Aufhebung der angefochtenen Entscheidung.
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, da die Beschwerdekammer zu Unrecht angenommen habe, dass zwischen den betroffenen Marken Verwechslungsgefahr bestehe.
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