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Klage, eingereicht am 25. September 2009 - Glenton España / HABM - Polo/Lauren (POLO SANTA MARIA)

(Rechtssache T-376/09)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Glenton España, SA (Madrid, Spanien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte E. Armijo Chávarri und A. Castán Pérez-Gómez)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM: The Polo/Lauren Company L.P. (New York, USA)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Klage zuzulassen;

die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 18. Juni 2009 (Sache R 594/2008-2) aufzuheben;

dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke "POLO SANTA MARIA" für Waren und Dienstleistungen der Klassen 18, 25, 36, 41 und 43.

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Eingetragene Benelux-Bildmarke "Darstellung der Silhouette eines Polospielers" für Waren der Klassen 18 und 25.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde für alle streitigen Waren stattgegeben.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Teilweise Aufhebung der angefochtenen Entscheidung.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, da die Beschwerdekammer zu Unrecht angenommen habe, dass zwischen den betroffenen Marken Verwechslungsgefahr bestehe.

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