Klage, eingereicht am 11. Oktober 2021 – L. Oliva Torras/EUIPO – Mecánica del Frío (Anhängevorrichtungen für Fahrzeuge)
(Rechtssache T-652/21)
Sprache der Klageschrift: Spanisch
Parteien
Klägerin: L. Oliva Torras, SA (Manresa, Spanien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin E. Sugrañes Coca)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Mecánica del Frío, SL (Cornellá de Llobregat, Spanien)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Inhaber des streitigen Musters oder Modells: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.
Streitiges Muster oder Modell: Gemeinschaftsmuster oder –modell (Anhängevorrichtungen für Fahrzeuge) – Gemeinschaftsmuster oder -modell Nr. 002217588-0001.
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Dritten Beschwerdekammer des EUIPO vom 27. August 2021 in der Sache R 1306/2020-3.
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die angefochtene Entscheidung aufzuheben oder
die angefochtene Entscheidung abzuändern;
die unterliegende Partei zur Tragung der Kosten zu verurteilen, wenn die andere Partei dies so beantragt hat.
Angeführter Klagegrund
Verstoß gegen Art. 4 Abs. 2 und 3 und Art. 8 Abs. 1 und 2 der Verordnung EG) Nr. 6/2002 des Rates.
Verstoß gegen die Art. 5, 6 und 7 der Verordnung Nr. 6/2002.
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