Language of document :

Klage, eingereicht am 11. Oktober 2021 – L. Oliva Torras/EUIPO – Mecánica del Frío (Anhängevorrichtungen für Fahrzeuge)

(Rechtssache T-652/21)

Sprache der Klageschrift: Spanisch

Parteien

Klägerin: L. Oliva Torras, SA (Manresa, Spanien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin E. Sugrañes Coca)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Mecánica del Frío, SL (Cornellá de Llobregat, Spanien)

Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO

Inhaber des streitigen Musters oder Modells: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.

Streitiges Muster oder Modell: Gemeinschaftsmuster oder –modell (Anhängevorrichtungen für Fahrzeuge) – Gemeinschaftsmuster oder -modell Nr. 002217588-0001.

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Dritten Beschwerdekammer des EUIPO vom 27. August 2021 in der Sache R 1306/2020-3.

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die angefochtene Entscheidung aufzuheben oder

die angefochtene Entscheidung abzuändern;

die unterliegende Partei zur Tragung der Kosten zu verurteilen, wenn die andere Partei dies so beantragt hat.

Angeführter Klagegrund

Verstoß gegen Art. 4 Abs. 2 und 3 und Art. 8 Abs. 1 und 2 der Verordnung EG) Nr. 6/2002 des Rates.

Verstoß gegen die Art. 5, 6 und 7 der Verordnung Nr. 6/2002.

____________