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Vorabentscheidungsersuchen des Högsta domstol (Schweden), eingereicht am 17. Mai 2024 – Finansinspektionen/Carnegie Investment Bank AB

(Rechtssache C-363/24, Finansinspektionen)

Verfahrenssprache: Schwedisch

Vorlegendes Gericht

Högsta domstolen

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin: Finansinspektionen

Beklagte: Carnegie Investment Bank AB

Vorlagefragen

Kann eine Mitteilung, dass eine bestimmte Person in eine Insiderliste aufgenommen wurde und am Verkauf von Aktien eines Emittenten gehindert ist, hinreichend präzise sein, um eine Insiderinformation im Sinne von Art. 7 Abs. 2 der Marktmissbrauchsverordnung1 darzustellen, auch wenn daraus die Gründe für die Aufnahme der Person nicht hervorgehen?

Falls ja, unter welchen Voraussetzungen?

Ist es für die Beurteilung, ob eine Mitteilung wie die in Frage 1 genannte eine Insiderinformation darstellt, von Bedeutung, ob die Einschätzung des Emittenten, dass die Umstände, die zur Aufnahme der Person in die Insiderliste geführt haben, eine Insiderinformation darstellen, richtig war?

Ist es für die Beurteilung, ob eine Mitteilung wie die in Frage 1 genannte eine Insiderinformation darstellt, von Bedeutung, ob die in der Mitteilung enthaltene Information richtig war?

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1     Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinien 2003/124/EG, 2003/125/EG und 2004/72/EG der Kommission (ABl. 2014, L 173, S. 1).