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Klage, eingereicht am 6. Juni 2011 - Gooré/Rat

(Rechtssache T-285/11)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Charles Kader Gooré, (Abidjan, Côte d'Ivoire) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt F. L. Meynot)

Beklagter: Rat der Europäischen Union

Anträge

Der Kläger beantragt,

die Verordnung (EU) Nr. 330/2011 des Rates vom 6. April 2011 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 560/2005 über die Anwendung spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Côte d'Ivoire1 in Bezug auf die Aufnahme des Namens von Herrn Charles Kader Gooré in die Liste in Anhang II teilweise für nichtig zu erklären (und festzustellen, dass sie auf ihn nicht anwendbar ist);

den Rat der Europäischen Union zu verurteilen, an Herrn Charles Kader Gooré fünfzigtausend Euro (50 000 Euro) als Ersatz des entstandenen Schadens zu zahlen;

dem Rat der Europäischen Union die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Zur Stützung der Klage macht der Kläger zwei Klagegründe geltend.

Erster Klagegrund: Verletzung wesentlicher Formvorschriften. Der Kläger rügt zum einen, dass der Rat der Europäischen Union seine Begründungspflicht verletzt habe, und zum anderen, dass er gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen habe, da die restriktiven Maßnahmen über das hinausgingen, was notwendig sei, um die vom Rat der Europäischen Union angestrebten Ziele zu erreichen.

Zweiter Klagegrund: Verstoß gegen die Verträge. Der Kläger rügt zum einen, dass der Rat der Europäischen Union die Verfahrensrechte dadurch verletzt habe, dass er dem Kläger niemals sämtliche Umstände mitgeteilt habe, die eine Maßnahme rechtfertigten, und zum anderen rügt er eine Verletzung des Eigentums.

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1 - ABl. L 93, S. 10