Klage, eingereicht am 20. Februar 2023 – Boshab/Rat
(Rechtssache T-89/23)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Évariste Boshab (Kinshasa, Demokratische Republik Kongo) (vertreten durch Rechtsanwälte T. Bontinck und P. De Wolf sowie Rechtsanwältin A. Guillerme)
Beklagter: Rat der Europäischen Union
Anträge
Der Kläger beantragt,
den Beschluss (GASP) 2022/2412 des Rates vom 8. Dezember 20221 für nichtig zu erklären, soweit er damit in Nr. 5 des Anhangs dieses Beschlusses belassen wird;
die Durchführungsverordnung (EU) 2022/2401 des Rates vom 8. Dezember 20221 für nichtig zu erklären, soweit er damit in Nr. 5 des Anhangs I dieser Verordnung belassen wird;
dem Rat die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klage wird auf zwei Gründe gestützt, die im Wesentlichen mit den in der Rechtssache T-88/23, Kande Mupompa/Rat, geltend gemachten Klagegründen identisch sind oder ihnen ähneln.
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1 Beschluss (GASP) 2022/2412 des Rates vom 8. Dezember 2022 zur Änderung des Beschlusses 2010/788/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Demokratischen Republik Kongo (ABl. 2022, L 317, S. 122).
1 Durchführungsverordnung (EU) 2022/2401 des Rates vom 8. Dezember 2022 zur Durchführung des Artikels 9 der Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Demokratischen Republik Kongo (ABl. 2022, L 317, S. 32).