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Amtsblattmitteilung

 

SEQ CHAPTER \h \r 1Klage der Cargo PartnerAG gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle), eingereicht am 31. März 2004

(Rechtssache T-123/04)

Verfahrenssprache: Deutsch

Cargo Partner AG, Fischamend (Österreich), hat am 31. März 2004 eine Klage gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht.

Prozeßbevollmächtigter der Klägerin ist Rechtsanwalt M. Wolner.

Die Klägerin beantragt,

-     die angefochtene Entscheidung dahingehend abzuändern, dass die Anmeldemarke zur Eintragung zugelassen wird;

in eventu, die Sache an das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) zurückzuverweisen und

-     jedenfalls der klagenden Partei Kostenersatz zuzuerkennen.             

Klagegründe und wesentliche Argumente:

Angemeldete Gemeinschaftsmarke:        Die Wortmarke CARGO PARTNER - Anmeldung Nr. 2697290

Waren oder Dienstleistungen:            Waren und Dienstleistungen der Klassen 36 (Versicherungswesen) und 39 (Transportwesen; Verpackung und Lagerung von Waren; Veranstaltung von Reisen)

Vor der Beschwerdekammer

angefochtenen Entscheidung:         Teilweise Ablehnung der Eintragung durch den Prüfer für die Dienstleistungen Transportwesen und Verpackung und Lagerung von Waren in Klasse 39

Entscheidung der Beschwerdekammer:    Zurückweisung der Beschwerde

Klagegründe:                    Die Marke habe Unterscheidungskraft und ist damit eintragungsfähig.

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