Klage, eingereicht am 9. Oktober 2013 – Abertis Telecom und Retevisión I/Kommission
(Rechtssache T-541/13)
Verfahrenssprache: Spanisch
Parteien
Klägerinnen: Abertis Telecom, SA (Barcelona, Spanien) und Retevisión I, SA (Barcelona) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte L. Cases Pallarés, J. Buendía Sierra, N. Ruiz García, A. Lamadrid de Pablo, M. Muñoz de Juan und M. Reverter Baquer)
Beklagte: Europäische Kommission
Anträge
Die Klägerinnen beantragen,
den angefochtenen Beschluss und insbesondere dessen Art. 1 für nichtig zu erklären, soweit darin festgestellt wird, dass eine mit dem Binnenmarkt unvereinbare staatliche Beihilfe vorliegt;
infolgedessen die in den Art. 3 und 4 des Beschlusses enthaltene Rückforderungsanordnung für nichtig zu erklären;
als prozessleitende Maßnahme anzuordnen, dass die Kommission die von ASTRA eingereichte Kostenaufstellung vorlegt;
der Kommission die Kosten des vorliegenden Verfahrens aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Entscheidung, die in der vorliegenden Rechtssache angefochten wird, ist die gleiche wie in der Rechtssache T-462/13, Comunidad Autónoma del País Vasco und Itelazpi/Kommission.
Zur Stützung ihrer Klage machen die Klägerinnen die gleichen Klagegründe geltend wie die in der Rechtssache T-462/13 vorgetragenen.