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Klage, eingereicht am 9. Oktober 2013 – Abertis Telecom und Retevisión I/Kommission

(Rechtssache T-541/13)

Verfahrenssprache: Spanisch

Parteien

Klägerinnen: Abertis Telecom, SA (Barcelona, Spanien) und Retevisión I, SA (Barcelona) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte L. Cases Pallarés, J. Buendía Sierra, N. Ruiz García, A. Lamadrid de Pablo, M. Muñoz de Juan und M. Reverter Baquer)

Beklagte: Europäische Kommission

Anträge

Die Klägerinnen beantragen,

den angefochtenen Beschluss und insbesondere dessen Art. 1 für nichtig zu erklären, soweit darin festgestellt wird, dass eine mit dem Binnenmarkt unvereinbare staatliche Beihilfe vorliegt;

infolgedessen die in den Art. 3 und 4 des Beschlusses enthaltene Rückforderungsanordnung für nichtig zu erklären;

als prozessleitende Maßnahme anzuordnen, dass die Kommission die von ASTRA eingereichte Kostenaufstellung vorlegt;

der Kommission die Kosten des vorliegenden Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Entscheidung, die in der vorliegenden Rechtssache angefochten wird, ist die gleiche wie in der Rechtssache T-462/13, Comunidad Autónoma del País Vasco und Itelazpi/Kommission.

Zur Stützung ihrer Klage machen die Klägerinnen die gleichen Klagegründe geltend wie die in der Rechtssache T-462/13 vorgetragenen.