Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 17. Februar 2012 - Hassan/Rat
(Rechtssache T-572/11 R)
(Vorläufiger Rechtsschutz - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen gegen Syrien - Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen - Antrag auf einstweilige Anordnungen - Fehlende Dringlichkeit - Interessenabwägung)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Antragsteller: Samir Hassan (Damaskus, Syrien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte É. Morgan de Rivery und E. Lagathu)
Antragsgegner: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: S. Kyriakopoulou und M. Vitsentzatos)
Gegenstand
Antrag auf einstweilige Anordnungen und insbesondere auf Aussetzung des Vollzugs des Durchführungsbeschlusses 2011/515/GASP des Rates vom 23. August 2011 zur Durchführung des Beschlusses 2011/273/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Syrien (ABl. L 218, S. 20) und der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 843/2011 des Rates vom 23. August 2011 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 442/2011 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien (ABl. L 218, S. 1), soweit sie den Antragsteller betreffen
Tenor
Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.
Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
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