Urteil des Gerichts vom 18. Januar 2012 - Djebel - SGPS/Kommission
(Rechtssache T-422/07)
(Staatliche Beihilfen - Beihilferegelung, mit der moderne und wettbewerbsfähige Unternehmensstrategien unterstützt werden sollen - Beihilfevorhaben zugunsten einer Handelsgesellschaft in Form eines vergünstigten Darlehens im Rahmen einer Investition dieser Gesellschaft in Brasilien - Entscheidung, mit der die Beihilfe für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt wird - Begründungspflicht - Beeinträchtigung des Wettbewerbs - Beeinträchtigung des Handels zwischen Mitgliedstaaten - Gleichbehandlung)
Verfahrenssprache: Portugiesisch
Parteien
Klägerin: Djebel - SGPS SA (Funchal, Portugal) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte M. Andrade Neves und S. Castro Caldeira)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: M. Afonso und B. Martenczuk)
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2007/582/EG der Kommission vom 10. Mai 2007 über die staatliche Beihilfe C 4/2006 (ex N 180/2005) Portugals zugunsten des Unternehmens Djebel (ABl. L 219, S. 30)
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Djebel - SGPS, SA, trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission.
____________1 - ABl. C 64 vom 8.3.2008.