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Beschluss des Gerichts vom 16. Mai 2012 - La City/HABM - Bücheler und Ewert (citydogs)

(Rechtssache T-444/09)

(Gemeinschaftsmarke - Bestellung eines neuen Vertreters - Untätigkeit der Klägerin - Erledigung der Hauptsache)

Verfahrenssprache: Deutsch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: La City (La Courneuve, Frankreich), (Prozessbevollmächtigte: ursprünglich Rechtsanwältin S. Bénoliel-Claux)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Prozessbevollmächtigte: zunächst S. Schäffner, dann R. Pethke)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM und Streithelfer vor dem Gericht: Andreas Bücheler und Konstanze Ewert (Engelskirchen, Deutschland), (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte G. Würtenberger und R. Kunze)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 5. August 2009 (Sache R 233/2008-1) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen La City einerseits und Herrn Andreas Bücheler und Frau Konstanze Ewert andererseits

Tenor

Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.

La City, das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) sowie Herr Andreas Bücheler und Frau Konstanze Ewert tragen jeweils ihre eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 11 vom 16.1.2010.