Klage, eingereicht am 11. November 2013 – Ratioparts-Ersatzteile/HABM – Norwood Industries (NORTHWOOD professional forest equipment)
(Rechtssache T-592/13)
Sprache der Klageschrift: Deutsch
Verfahrensbeteiligte Parteien
Klägerin: Ratioparts-Ersatzteile-Vertriebs GmbH (Euskirchen, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M. Koch)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Norwood Industries (Kilworthy, Kanada)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer vom 28. August 2013 (Beschwerdesache R 356/2013-2) dahingehend abzuändern, dass der Widerspruch B1771461 insgesamt zurückgewiesen wird; und
die Kosten des Widerspruchsverfahrens der Widerspruchsführerin und die Kosten der Beschwerde der Beschwerdegegnerin auferlegt werden.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke „NORTHWOOD professional forest equipment“ für Waren und Dienstleistungen der Klassen 8, 9, 20, 25 und 35-Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 9 412 776
Inhaber des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Norwood Industries
Entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Gemeinschaftswortmarke „NORWOOD“ für Waren der Klasse 7
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde teilweise stattgegeben
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009