Language of document :

Klage, eingereicht am 11. November 2013 – Ratioparts-Ersatzteile/HABM – Norwood Industries (NORTHWOOD professional forest equipment)

(Rechtssache T-592/13)

Sprache der Klageschrift: Deutsch

Verfahrensbeteiligte Parteien

Klägerin: Ratioparts-Ersatzteile-Vertriebs GmbH (Euskirchen, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M. Koch)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Norwood Industries (Kilworthy, Kanada)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer vom 28. August 2013 (Beschwerdesache R 356/2013-2) dahingehend abzuändern, dass der Widerspruch B1771461 insgesamt zurückgewiesen wird; und

die Kosten des Widerspruchsverfahrens der Widerspruchsführerin und die Kosten der Beschwerde der Beschwerdegegnerin auferlegt werden.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke „NORTHWOOD professional forest equipment“ für Waren und Dienstleistungen der Klassen 8, 9, 20, 25 und 35-Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 9 412 776

Inhaber des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Norwood Industries

Entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Gemeinschaftswortmarke „NORWOOD“ für Waren der Klasse 7

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde teilweise stattgegeben

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009