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Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 13. Mai 2008 - SNIV/Kommission

(Rechtssache T-327/04)1

(Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen - Klagefrist - Beginn - Veröffentlichung einer Zusammenfassung im Amtsblatt - Internetseite - Unzulässigkeit)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Syndicat national de l'industrie des viandes (SNIV) (Paris, Frankreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältinnen N. Coutrelis und S. Henneresse)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: D. Triantafyllou und A. Stobiecka-Kuik)

Streithelferin zur Unterstützung der Beklagten: Französische Republik (Prozessbevollmächtigter: G. de Bergues)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung C (2004) 936 final der Kommission vom 30. März 2004 über geplante Beihilfemaßnahmen der französischen Behörden zur Finanzierung der öffentlichen Tierkörperverwertung (Staatliche Beihilfe N 515/2003 - Frankreich)

Tenor

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

Das Syndicat national de l'industrie des viandes (SNIV) trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der Kommission.

Die Französische Republik trägt ihre eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 273 vom 6.11.2004.