Beschluss des Gerichts vom 30. Juni 2011 - Tecnoprocess/Kommission und Delegation der Union in Marokko
(Untätigkeitsklage - Aufforderung zum Tätigwerden - Unzulässigkeit - Schadensersatzklage - Kausalzusammenhang - Schaden - Klage, der offensichtlich jede rechtliche Grundlage fehlt)
Verfahrenssprache: Italienisch
Parteien
Klägerin: Tecnoprocess Srl (Rom, Italien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt A. Majoli)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: A. Bordes und L. Prete) und Delegation der Europäischen Union in Marokko
Gegenstand
Klage auf Feststellung der Untätigkeit der Europäischen Kommission und der Delegation der Europäischen Union in Marokko sowie auf Ersatz des Schadens, der u. a. durch diese Untätigkeit entstanden sein soll
Tenor
Die Klage wird als teils unzulässig und teils offensichtlich jeder rechtlichen Grundlage entbehrend abgewiesen.
Die Tecnoprocess Srl trägt die Kosten.
____________1 - ABl. C 220 vom 12.9.2009.