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Klage, eingereicht am 18. April 2011 - Progust/HABM - Sopralex & Vosmarques (IMPERIA)

(Rechtssache T-216/11)

Sprache der Klageschrift: Spanisch

Parteien

Klägerin: Progust, SL (Girona, Spanien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte M. E. López Camba und J. L. Rivas Zurdo)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Sopralex & Vosmarques SA (Brüssel, Belgien)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer in der Sache R 1036/2010-1 insgesamt aufzuheben;

dem HABM die Kosten der Progust, SL aufzuerlegen;

der Sopralex & Vosmarques SA die Kosten der Progust, SL aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke mit dem Wortelement "IMPERIA" (Anmeldung Nr. 7 008 154) für Waren und Dienstleistungen der Klassen 29, 30, 31, 32 und 43.

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Sopralex & Vosmarques SA.

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Gemeinschaftsbildmarke (Nr. 3 260 288) mit dem Wortelement "IMPERIAL" für Waren der Klasse 29.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde stattgegeben, und die Anmeldung wurde zurückgewiesen.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Unzutreffende Auslegung und Anwendung von Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009.

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