Klage, eingereicht am 18. April 2011 - Progust/HABM - Sopralex & Vosmarques (IMPERIA)
(Rechtssache T-216/11)
Sprache der Klageschrift: Spanisch
Parteien
Klägerin: Progust, SL (Girona, Spanien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte M. E. López Camba und J. L. Rivas Zurdo)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Sopralex & Vosmarques SA (Brüssel, Belgien)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer in der Sache R 1036/2010-1 insgesamt aufzuheben;
dem HABM die Kosten der Progust, SL aufzuerlegen;
der Sopralex & Vosmarques SA die Kosten der Progust, SL aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke mit dem Wortelement "IMPERIA" (Anmeldung Nr. 7 008 154) für Waren und Dienstleistungen der Klassen 29, 30, 31, 32 und 43.
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Sopralex & Vosmarques SA.
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Gemeinschaftsbildmarke (Nr. 3 260 288) mit dem Wortelement "IMPERIAL" für Waren der Klasse 29.
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde stattgegeben, und die Anmeldung wurde zurückgewiesen.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.
Klagegründe: Unzutreffende Auslegung und Anwendung von Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009.
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