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Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 5. Juni 2008 - Timmer/Rechnungshof

(Rechtssache F-123/06)1

(Öffentlicher Dienst - Beamte - Beurteilung - Beschwerdefrist - Neue Tatsache - Unzulässigkeit)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Marianne Timmer (Saint-Sauves-d'Auvergne, Frankreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt F. Rollinger)

Beklagter: Rechnungshof der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: T. Kennedy, J.-M. Stenier und G. Corstens)

Gegenstand der Rechtssache

Aufhebung aller von Herrn L. verfassten Beurteilungen der Klägerin sowie der damit zusammenhängenden und/oder daraus folgenden Entscheidungen einschließlich der Ernennung von Herrn L. sowie Antrag auf Schadensersatz

Tenor des Beschlusses

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 326 vom 30.12.2006, S. 84.