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Klage, eingereicht am 30. April 2013 – Kompas MTS/Parlament u.a.

(Rechtssache T-315/13)

Verfahrenssprache: Deutsch

Parteien

Klägerin: Kompas mejni turistični servis d.d. (Kompas MTS d.d.) (Ljubljana, Slowenien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J. Tischler)

Beklagte: Europäisches Parlament, Europäische Kommission und Rat der Europäischen Union

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Europäische Union zu verurteilen, einen Betrag von 846  000 Euro und Zinsen in der Höhe von 8 % zu zahlen bzw. festzustellen, dass ein Anspruch auf Schadensersatz gegen die Europäische Union besteht ;

der Beklagten aufzuerlegen, nach Art. 87 § 2 der Verfahrensordnung die notwendigen Kosten zu ersetzen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klägerin begehrt Schadensersatz im Wesentlichen wegen Erlass von Art. 5 Abs. 6 Buchst. e der Richtlinie 2001/37/EG1 . Sie ist der Auffassung, dass es nur durch Erlass dieser Bestimmung dazu kommen konnte, dass der österreichische Gesetzgeber die Einfuhr für nicht deutschsprachige Tabakprodukte eingeschränkt habe. Die Klägerin macht geltend, dass diese mengenmäßige Einfuhrbeschränkung durch Erlass der Richtlinie 2001/37 bedingt gewesen sei, wodurch die Beklagten gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, das Diskriminierungsverbot und das Grundrecht auf Eigentum und unternehmerische Freiheit verstoßen hätten.

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1 Richtlinie 2001/37/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2001 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen (ABl. L 194, S. 26).