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Klage, eingereicht am 11. März 2011 - Gnango / Rat

(Rechtssache T-139/11)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Loba Emmanuel Patrice Gnango (Abidjan, Côte d'Ivoire) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt G. Collard)

Beklagter: Rat der Europäischen Union

Anträge

Der Kläger beantragt,

festzustellen, dass die Verordnung (EU) Nr. 25/2011 des Rates vom 14. Januar 2011 und der Beschluss 2011/18/GASP des Rates vom 14. Januar 2011, die am 15. Januar 2011 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden, in Bezug auf den Kläger, Herrn Loba Emmanuel Patrice GNANGO, sachlich nicht begründet sind;

folglich

die Verordnung Nr. 25/2011 und den Beschluss 2011/18/GASP für nichtig zu erklären;

hilfsweise, die Streichung des Namens von Loba Emmanuel Patrice GNANGO von den Listen in den Anhängen der genannten Verordnung und des genannten Beschlusses anzuordnen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die vom Kläger vorgebrachten Klagegründe und wesentlichen Argumente stimmen im Wesentlichen mit den in der Rechtssache Guiai Bi Poin/Rat (T-137/11) geltend gemachten überein oder entsprechen ihnen.

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