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Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 19. Mai 2008 - TF 1 / Kommission

(Rechtssache T-144/04)1

(Nichtigkeitsklage - Entscheidung der Kommission, mit der verschiedene Maßnahmen staatlicher Beihilfen Frankreichs für France 2 und France 3 für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar erklärt werden - Klagefrist - Art. 44 § 1 Buchst. c der Verfahrensordnung - Unzulässigkeit)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Télévision française 1 SA (TF1) (Nanterre, Frankreich) (Prozessbevollmächtigte: J.-P. Hordies und C. Smits, Rechtsanwälte)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Bevollmächtigte: J. Buendía Sierra, N. Niejahr und C. Giolito)

Streithelferin zur Unterstützung der Beklagten: Französische Republik (Bevollmächtigter: G. de Bergues)

Gegenstand

Nichtigerklärung der Entscheidung 2004/838/EG der Kommission vom 10. Dezember 2003 über staatliche Beihilfen Frankreichs für France 2 und France 3 (ABl. 2004, L 361, S. 21)

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Télévision française 1 SA (TF1) trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Kommission.

Die Französische Republik trägt ihre eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 168 vom 26.6.2004.