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Klage, eingereicht am 3. September 2012 - Lavazza/HABM - Commercialunione prima (LAVAZZA A MODO MIO)

(Rechtssache T-392/12)

Sprache der Klageschrift: Italienisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Luigi Lavazza SpA (Turin, Italien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte A. Vanzetti, G. E. Sironi, M. Ricolfi und C. E. Mezzetti)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Commercialunione prima Srl (Bresso, Italien)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

der Klage stattzugeben und demzufolge die Entscheidung R 124/2011-1 der Ersten Beschwerdekammer vom 26. Juni 2012 wegen Verstoßes gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 aufzuheben;

den von der Commercialunione Prima Srl erhobenen Widerspruch gegen die Erstreckung der eingetragenen internationalen Marke Nr. W00943981 "Lavazza a modo mio" auf die Europäische Union zurückzuweisen und demzufolge diese Erstreckung zuzulassen;

ihr die Kosten vollständig zu erstatten.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke "LAVAZZA A MODO MIO" für Waren und Dienstleistungen der Klassen 11, 29, 30 und 43 - Erstreckung der internationalen Registrierung Nr. W00943981 auf die Europäische Union.

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Commercialunione prima Srl.

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Nationale Bildmarken "A MODO MIO", "LA PIZZA A MODO MIO" und "A MODO MIO BIRRA & MUSIC" für Dienstleistungen der Klasse 42.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde teilweise stattgegeben.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Die Beschwerdekammer nahm die Beschränkung der Anmeldemarke "LAVAZZA A MODO MIO" auf lediglich Klasse 43 zur Kenntnis und wies die Beschwerde im Übrigen zurück.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und Art. 76 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung Nr. 207/2009.

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