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Klage, eingereicht am 10. September 2008 - Portugal / Kommission

(Rechtssache T-378/08)

Verfahrenssprache: Portugiesisch

Parteien

Klägerin: Portugiesische Republik (Prozessbevollmächtigte: L. Inez Fernandes und J. de Oliveira)

Beklagter: Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Anträge

Die Klägerin beantragt,

in erster Linie die Zahlungsaufforderung des Generaldirektors der GD Binnenmarkt und Dienstleistungen, übermittelt durch das Schreiben MARKT/C2/PMS/bmgD(2008) 13692 vom 15. Juli 2008 mit dem Betreff "Aufforderung zur Zahlung des Zwangsgeldes, das die Portugiesische Republik in Durchführung des Urteils C-70/06, Kommission/Portugiesische Republik, schuldet", für nichtig zu erklären;

hilfsweise, diese Aufforderung für nichtig zu erklären, soweit ihre Wirkungen über den 29. Januar 2008 hinausgehen;

der Kommission die Kosten aufzuerlegen oder, für den Fall, dass das Gericht den Betrag des Zwangsgeldes herabsetzt, jede Partei zur Tragung ihrer eigenen Kosten zu verurteilen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Portugiesische Republik macht geltend, dass sie die Urteile des Gerichts durch das Gesetz 67/2007, mit dem das Gesetzesdekret Nr. 48051 ausdrücklich aufgehoben worden sei, in vollem Umfang durchgeführt habe.

Ferner sei der Generaldirektor der GD Binnenmarkt und Dienstleistungen nicht dafür zuständig gewesen, die angefochtene Aufforderung zu erlassen, mit der die Verteidigungsrechte der Portugiesischen Republik nicht gewahrt worden seien, die einer Grundlage entbehre und die unter Verletzung wesentlicher Formvorschriften erlassen worden sei.

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