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Klage, eingereicht am 27. August 2021 – Saure/Kommission

(Rechtssache T-524/21)

Verfahrenssprache: Deutsch

Parteien

Kläger: Hans-Wilhelm Saure (Berlin, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt C. Partsch)

Beklagte: Europäische Kommission

Anträge

Der Kläger beantragt,

die Entscheidung der Kommission vom 13. Juli 2021 über die Ablehnung der vom Kläger beantragten Einsicht zu Dokumenten der Kommission, durch Erstellung von Kopien in die gesamte Kommunikation der Kommission mit der Firma AstraZeneca plc oder deren Tochterunternehmen, mit dem Bundeskanzleramt Deutschland oder dem Bundesministerium der Gesundheit betreffend die Firma Astra Zeneca plc oder deren Tochterunternehmen, jeweils ab dem 1. April 2020 und insbesondere zur Menge der von AstraZeneca plc angebotenen Covid-19 Impfstoffe und deren Lieferzeiten für nichtig zu erklären;

der Kommission die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Zur Stützung der Klage macht der Kläger zwei Klagegründe geltend.

Erster Klagegrund : Der Kläger habe einen Anspruch auf Zugang zu den verfahrensgegenständlichen Dokumenten der Europäischen Kommission gemäß Art. 2 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1049/20011 . Die Ablehnung der Kommission verletze diese Bestimmung.

Zweiter Klagegrund : Dem Zugangsanspruch des Klägers stehe der Ausschlussgrund aus Art. 4 Abs. 2 zweiter Gedankenstrich der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 nicht entgegen. Dieser Ausschlussgrund sei zeitlich begrenzt und gelte nur für laufende Gerichtsverfahren und Beratungen. Das in Belgien laufende Verfahren gegen AstraZeneca mit der Nr. 2021/48/C betreffe einen völlig anderen Sachverhalt und sei bereits mit dem Urteil vom 18. Juni 2021 abgeschlossen worden. Die Voraussetzungen der Beeinträchtigung des Grundsatzes der Waffengleichheit und der geordneten Rechtspflege seien auch nicht erfüllt, da alle eventuell betroffenen Verfahren bereits abgeschlossen worden seien.

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1     Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission (ABl. 2001, L 145, S. 43).