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Klage, eingereicht am 9. August 2021 – Polskie sieci elektroenergetyczne/ACER

(Rechtssache T-483/21)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Polskie sieci elektroenergetyczne S.A. (Konstancin-Jeziorna, Polen) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Goldberg. A. Galos und E. White)

Beklagte: Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung des Beschwerdeausschusses in der Sache A-007-2021 (konsolidiert) der ACER vom 28. Mai 2021 (im Folgenden: angefochtene Entscheidung des Beschwerdeausschusses) aufzuheben, mit der die Anträge auf Aufhebung und Zurückverweisung der Entscheidung 33/2020 vom 4. Dezember 2020 (im Folgenden: ACER-Entscheidung) über die Einführung der Methode zur regionalen Koordinierung der Betriebssicherheit für die Core-Kapazitätsberechnungsregion (Methodology for Regional Operational Security Coordination, im Folgenden: ROSC-Methode) zurückgewiesen wurden;

der Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klage wird auf folgende sechs Gründe gestützt:

Der Beschwerdeausschuss habe rechtsfehlerhaft angenommen, die ACER könne ihr genau definiertes Mandat, die von den Übertragungsnetzbetreibern entwickelten Methoden nach Art. 6 Abs. 3 und 8 der Verordnung 2017/14851 zu genehmigen, überschreiten und sei befugt, politische Maßnahmen zu entwickeln, die den Umfang und die Reichweite der regionalen Koordinierung maßgeblich erweitern würden.

Der Beschwerdeausschuss habe seine Entscheidung nicht hinreichend begründet, was einen Verstoß gegen Art. 296 AEUV darstelle.

Der Beschwerdeausschuss habe rechtsfehlerhaft entschieden, dass die ROSC-Methode gemäß der ACER-Entscheidung mit Art. 35 Abs. 5 der Verordnung 2019/9431 und mit Art. 40 Abs. 1 Buchst. d der Richtlinie 2019/9442 vereinbar sei.

Der Beschwerdeausschuss habe rechtsfehlerhaft angenommen, dass die Möglichkeit der Verwendung eines zentralen Dispatching-Modells durch Übertragungsnetzbetreiber nicht von der ROSC-Methode betroffen sei.

Der Beschwerdeausschuss habe rechtsfehlerhaft entschieden, dass die durch die ACER-Entscheidung eingeführte ROSC-Methode faire Regeln für den grenzüberschreitenden Stromhandel vorsehe und Anreizkompatibilität hinsichtlich Engpassmanagement und Investitionen in hardware-bezogene Abhilfemaßnahmen wie Phasenschieber-Transformatoren (PST) sicherstelle.

Der Beschwerdeausschuss habe rechtsfehlerhaft entschieden, dass die durch die ACER-Entscheidung eingeführte ROSC-Methode der Aufrechterhaltung der Betriebssicherheitsgrenzwerte, insbesondere der Spannungsgrenzen, nicht im Weg stehe, und in weiterer Folge rechtsfehlerhaft angenommen, dass die ROSC-Methode mit den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen vereinbar sei.

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1 Verordnung (EU) 2017/1485 der Kommission vom 2. August 2017 zur Festlegung einer Leitlinie für den Übertragungsnetzbetrieb (ABl. 2017, L 220, S. 1).

1 Verordnung (EU) 2019/943 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 über den Elektrizitätsbinnenmarkt (ABl. 2019, L 158, S. 54).

1 Richtlinie (EU) 2019/944 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 mit gemeinsamen Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Änderung der Richtlinie 2012/27/EU (ABl. 2019, L 158, S. 125).