Klage, eingereicht am 9. August 2021 – Foz/Rat
(Rechtssache T-481/21)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Kläger: Samer Foz (Dubai, Vereinigte Arabische Emirate) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt L. Cloquet)
Beklagter: Rat der Europäischen Union
Anträge
Der Kläger beantragt,
den Durchführungsbeschluss (GASP) 2021/855 des Rates vom 27. Mai 2021 zur Änderung des Beschlusses 2013/255/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Syrien1 für nichtig zu erklären, soweit er den Kläger betrifft;
die Durchführungsverordnung (EU) 2021/848 des Rates vom 27. Mai 2021 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien1 für nichtig zu erklären, soweit sie den Kläger betrifft; und
dem Rat die gesamten Kosten und Auslagen im Zusammenhang mit dem Verfahren einschließlich der dem Kläger entstandenen Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Der Kläger stützt seine Klage auf einen einzigen Klagegrund, mit dem er geltend macht, der Rat habe bei der Würdigung des Sachverhalts einen offensichtlichen Fehler begangen, indem er davon ausgegangen sei, dass der Kläger das syrische Regime unterstütze und von diesem profitiere, und indem er den Kläger für einen führenden, in Syrien tätigen Geschäftsmann halte.
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1 Beschluss (GASP) 2021/855 des Rates vom 27. Mai 2021 zur Änderung des Beschlusses 2013/255/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Syrien (ABl. 2021, L 188, S. 90).
1 Durchführungsverordnung (EU) 2021/848 des Rates vom 27. Mai 2021 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien (ABl. 2021, L 188, S. 18, berichtigt in ABl. 2021, L 224, S. 45).