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Klage, eingereicht am 30. Juli 2021 – Klymenko/Rat

(Rechtssache T-470/21)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Oleksandr Viktorovych Klymenko (Moskau, Russland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M. Cessieux)

Beklagter: Rat der Europäischen Union

Anträge

Der Kläger beantragt,

seine Klage für zulässig zu erklären;

festzustellen, dass der Rat der Europäischen Union dadurch, dass er ihm gegenüber restriktive Maßnahmen, für nichtig erklärt oder nicht, im Hinblick auf

den Beschluss (GASP) 2021/394 und die Durchführungsverordnung (EU) 2021/391 des Rates vom 4. März 2021;

den Beschluss (GASP) 2020/373 und die Durchführungsverordnung (EU) 2020/370 des Rates vom 5. März 2020;

den Beschluss (GASP) 2019/354 und die Durchführungsverordnung (EU) 2019/352 des Rates vom 4. März 2019;

den Beschluss (GASP) 2018/33 und die Durchführungsverordnung (EU) 2018/326 des Rates vom 5. März 2018;

den Beschluss (GASP) 2017/381 und die Durchführungsverordnung (EU) 2017/374 des Rates vom 3. März 2017;

den Beschluss (GASP) 2016/318 und die Durchführungsverordnung (EU) 2016/311 des Rates vom 4. März 2016;

den Beschluss (GASP) 2015/364 und die Durchführungsverordnung (EU) 2015/357 des Rates vom 5. März 2015

erlassen hat, die außervertragliche Haftung der Europäischen Union ausgelöst hat;

festzustellen, dass die Europäische Union folglich zum Ersatz des dem Kläger daraus entstehenden Schadens verpflichtet ist;

den Rat der Europäischen Union zum Ersatz des Schadens zu verurteilen, der sich aus der Schädigung des Rufs und des Ansehens ergibt und sich auf 50 000 Euro beläuft, zuzüglich gesetzlicher Zinsen und jedes weiteren Betrags, der gerechtfertigt ist;

den Rat der Europäischen Union zu verurteilen, dem Kläger als Ersatz für seinen immateriellen Schaden infolge der Schwierigkeiten in seinem Alltag und der Beeinträchtigung seiner Gesundheit den Betrag von 500 Euro zuzüglich gesetzlicher Zinsen und jedes weiteren Betrags, der gerechtfertigt ist, für jeden Monat zu gewähren, an dem dessen Name in die streitige Liste aufgenommen war;

dem Rat die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Der Kläger stützt seine Klage auf zwei Gründe:

Unzureichende Begründung, wodurch gegen den Grundsatz der Wahrung der Verteidigungsrechte und das Recht auf effektiven Rechtsschutz verstoßen werde.

Beurteilungsfehler dadurch, dass der Rat gegen seine Pflicht verstoßen habe, die Stichhaltigkeit der erlassenen restriktiven Maßnahmen nachzuweisen.

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