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Klage, eingereicht am 20. August 2021 – Epsilon Data Management/EUIPO – Epsilon Technologies (EPSILON TECHNOLOGIES)

(Rechtssache T-512/21)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Parteien

Klägerin: Epsilon Data Management LLC (Plano, Texas, Vereinigte Staaten) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte J. Lindemans und J. Bussé)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Epsilon Technologies, SL (Sant Cugat del Valles, Spanien)

Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO

Inhaberin der streitigen Marke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer

Streitige Marke: Unionsbildmarke EPSILON TECHNOLOGIES – Unionsmarke Nr. 8 914 855

Verfahren vor dem EUIPO: Löschungsverfahren

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des EUIPO vom 1. Juni 2021 in den verbundenen Sachen R 1611/2020-5 und R 1839/2020-5

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Klage für zulässig zu erklären mit allen verbundenen Dokumenten und entsprechenden Abschriften;

der Klage stattzugeben, die angefochtene Entscheidung aufzuheben und die Unionsmarke Nr. 8 914 855 wegen Nichtbenutzung für verfallen zu erklären;

dem Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Angeführter Klagegrund

Kein Nachweis der tatsächlichen Benutzung der angefochtenen Unionsmarke (Art. 18 Abs. 1 Buchst. a und Art. 58 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung [EU] 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates)

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