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Klage, eingereicht am 22. November 2010 - Organismos Kypriakis Galaktokomikis Viomichanias/HABM - Garmo (GAZI Hellim)

(Rechtssache T-535/10)

Sprache der Klageschrift: Deutsch

Parteien

Klägerin: Organismos Kypriakis Galaktokomikis Viomichanias (Lefkosia, Zypern) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte C. Milbradt und H. Van Volxem)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Garmo AG (Stuttgart, Deutschland)

Anträge der Klägerin

Die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 20. September 2010 in der Sache R 1497/2009-4 aufzuheben;

der Beklagten die Kosten des Verfahrens, einschließlich der im Laufe des Beschwerdeverfahrens angefallenen Kosten, aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Garmo AG.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke "GAZI Hellim" für Waren der Klasse 29.

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Klägerin.

Entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Kollektive Wortmarke "HALLOUMI" für Waren der Klasse 29.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Zurückweisung des Widerspruchs.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/20091, da die sich gegenüberstehenden Marken und Waren ähnlich seien und zwischen den Marken Verwechslungsgefahr bestehe.

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1 - Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates vom 26. Februar 2009 über die Gemeinschaftsmarke (ABl. 2009, L 78, S. 1).