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Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 28. Juni 2006 - Le Maire / Kommission

(Rechtssache F-27/05)1

(Beamte - Dienstbezüge - Ablehnung der Gewährung von Tagegeld)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Viviane Le Maire (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte G. Bounéou und F. Frabetti)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigter: J. Currall)

Gegenstand der Rechtssache

Aufhebung der Entscheidung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften, der Klägerin den Anspruch auf das in Artikel 10 des Anhangs VII des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften vorgesehene Tagegeld nach ihrem Dienstantritt am 16. Februar 2004 zu versagen

Tenor des Urteils

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften trägt ihre eigenen Kosten und die Hälfte der Kosten der Klägerin.

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1 - ABl. C 182 vom 23.7.2005 (die Rechtssache war ursprünglich beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften unter dem Aktenzeichen T-191/05 im Register der Kanzlei eingetragen und ist mit Beschluss vom 15.12.2005 an das Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union verwiesen worden).