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Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 1. März 2007 - Sundholm / Kommission

(Rechtssache F-30/05)1

(Beamte - Beurteilung - Beurteilung der beruflichen Entwicklung - Beurteilungsjahr 2003 - Pflicht zur Begründung der Beurteilung - Verteidigungsrechte)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Asa Sundholm (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwälte S. Orlandi, X. Martin, A. Coolen und E. Marchal, dann Rechtsanwälte S. Orlandi, J.-N. Louis, A. Coolen und E. Marchal)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: C. Berardis-Kayser und M. Velardo im Beistand der Rechtsanwälte F. Herbert und L. Eskenazi)

Gegenstand der Rechtssache

Aufhebung der Beurteilung der beruflichen Entwicklung der Klägerin für das Beurteilungsjahr 2003

Tenor des Urteils

Die Klage wird abgewiesen.

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 193 vom 6. 8. 2005, S. 31 (ursprünglich beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften unter dem Aktenzeichen T-197/05 in das Register der Kanzlei eingetragene und mit Beschluss vom 15. 12. 2005 an das Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union verwiesene Rechtssache).