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Klage, eingereicht am 21. Mai 2021 – Nowhere/EUIPO – Junguo Ye (APE TEES)

(Rechtssache T-281/21)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Parteien

Klägerin: Nowhere Co. Ltd (Tokio, Japan) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt R. Kunze)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)

Anderer Beteiligter im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Junguo Ye (Elche, Spanien)

Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO

Anmelder der streitigen Marke: Anderer Beteiligter im Verfahren vor der Beschwerdekammer

Streitige Marke: Anmeldung der Unionsbildmarke APE TEES in den Farben Schwarz und Braun – Anmeldung Nr. 14 319 578

Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des EUIPO vom 10. Februar 2021 in der Sache R 2474/2017-2

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die angefochtene Entscheidung aufzuheben;

dem EUIPO die Kosten einschließlich der im Verfahren vor der Beschwerdekammer und vor der Widerspruchsabteilung angefallenen Kosten aufzuerlegen.

Angeführter Klagegrund

Verstoß gegen Art. 8 Abs. 4 der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates

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