Urteil des Gerichts vom 16. März 2022 – Nowhere/EUIPO – Ye (APE TEES)
(Rechtssache T-281/21)1
(Unionsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Unionsbildmarke APE TEES – Nicht eingetragene ältere nationale Bildmarken mit Darstellung eines Affen – Relatives Eintragungshindernis – Art. 8 Abs. 4 der Verordnung [EG] Nr. 207/2009 [jetzt Art. 8 Abs. 4 der Verordnung (EU) 2017/1001] – Regeln des Common Law für die Klage wegen Kennzeichenverletzung [action for passing off] – Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs aus Union und Euratom)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Nowhere Co. Ltd (Tokio, Japan) (vertreten durch Rechtsanwalt R. Kunze)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) (vertreten durch D. Hanf als Bevollmächtigten)
Anderer Beteiligter im Verfahren vor der Beschwerdekammer des EUIPO: Junguo Ye (Elche, Spanien)
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des EUIPO vom 10. Februar 2021 (Sache R 2474/2017-2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen Nowhere Co. und Herrn Ye
Tenor
Die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) vom 10. Februar 2021 (Sache R 2474/2017-2) wird aufgehoben.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Das EUIPO trägt die Kosten.
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1 ABl. C 289 vom 19.7.2021.