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Urteil des Gerichts vom 16. März 2022 – Nowhere/EUIPO – Ye (APE TEES)

(Rechtssache T-281/21)1

(Unionsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Unionsbildmarke APE TEES – Nicht eingetragene ältere nationale Bildmarken mit Darstellung eines Affen – Relatives Eintragungshindernis – Art. 8 Abs. 4 der Verordnung [EG] Nr. 207/2009 [jetzt Art. 8 Abs. 4 der Verordnung (EU) 2017/1001] – Regeln des Common Law für die Klage wegen Kennzeichenverletzung [action for passing off] – Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs aus Union und Euratom)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Nowhere Co. Ltd (Tokio, Japan) (vertreten durch Rechtsanwalt R. Kunze)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) (vertreten durch D. Hanf als Bevollmächtigten)

Anderer Beteiligter im Verfahren vor der Beschwerdekammer des EUIPO: Junguo Ye (Elche, Spanien)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des EUIPO vom 10. Februar 2021 (Sache R 2474/2017-2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen Nowhere Co. und Herrn Ye

Tenor

Die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) vom 10. Februar 2021 (Sache R 2474/2017-2) wird aufgehoben.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Das EUIPO trägt die Kosten.

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1     ABl. C 289 vom 19.7.2021.