Language of document :

Beschluss des Gerichts vom 5. Oktober 2010 - Provincie Groningen und Provincie Drenthe/Kommission

(Rechtssache T-69/09)1

(Nichtigkeitsklage - EFRE - Entscheidung, mit der die finanzielle Beteiligung gekürzt und die teilweise Rückzahlung der gezahlten Beträge angeordnet wird - Regionale Einheit - Kein unmittelbares Betroffensein - Unzulässigkeit)

Verfahrenssprache: Niederländisch

Parteien

Kläger: Provincie Groningen (Niederlande) und Provincie Drenthe (Niederlande) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte C. Dekker und E. Belhadj)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: A. Steiblytė und W. Roels)

Gegenstand

Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung C (2008) 8355 der Kommission vom 11. Dezember 2008 über die Kürzung der finanziellen Beteiligung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), die auf der Grundlage des einheitlichen Programmplanungsdokuments Nr. 97.07.13.003 für das Ziel 2 in Bezug auf die Provinzen Groningen und Drenthe (Niederlande) aufgrund der Entscheidung C (1997) 1362 der Kommission vom 26. Mai 1997 gewährt worden war

Tenor

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

Die Provincie Groningen und die Provincie Drenthe tragen die Kosten.

____________

1 - ABl. C 90 vom 18.4.2009.