Language of document : ECLI:EU:T:2018:386





Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 26. Juni 2018 – Frankreich/Kommission

(Rechtssache T259/13 RENV)

„EAGFL – Abteilung Garantie – EGFL und ELER – Von der Finanzierung ausgeschlossene Ausgaben – Maßnahmen zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums – Gebiete mit naturbedingten Nachteilen – Pauschale Finanzkorrektur – Von Frankreich getätigte Ausgaben – Kriterium der Besatzdichte – Vor-Ort-Kontrollen“

1.      Landwirtschaft – Gemeinsame Agrarpolitik – Finanzierung durch den ELER – Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums – Zuschussfähigkeit von Vorhaben und Ausgaben – Kürzungen und Ausschlüsse – Pflicht der Mitgliedstaaten zur Schaffung eines wirksamen Systems von Verwaltungskontrollen und VorOrtKontrollen – Möglichkeit der gleichzeitigen Durchführung der Kontrollen – Voraussetzungen – Kontrollen zur Überprüfung der Beweidungsintensität, die für Ausgleichszahlungen für naturbedingte Nachteile zugunsten von Landwirten vorgesehen sind – Erforderlichkeit des Nachweises der Berücksichtigung der Besonderheiten beider Kontrollarten

(Verordnung Nr. 1975/2006 der Kommission, Art. 5 Abs. 2, 10 Abs. 2 und 12)

(vgl. Rn. 55, 62-64, 68)

2.      Landwirtschaft – Gemeinsame Agrarpolitik – Finanzierung durch den ELER – Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums – Verbesserung der Umwelt und des ländlichen Lebensraums – Ausgleichszahlungen für naturbedingte Nachteile zugunsten von Landwirten – Berechnung – Folgen für die VorOrtKontrollen

(Verordnung Nr. 1698/2005 des Rates, Art. 36 Buchst. a Ziff. i und ii)

(vgl. Rn. 75, 77)

Gegenstand

Klage nach Art. 263 AEUV auf teilweise Nichtigerklärung des Durchführungsbeschlusses 2013/123/EU der Kommission vom 26. Februar 2013 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) getätigter Ausgaben von der Finanzierung durch die Europäische Union (ABl. 2013, L 67, S. 20)

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Französische Republik und die Europäische Kommission tragen ihre eigenen Kosten.

3.

Das Königreich Spanien trägt seine eigenen Kosten.

2.

Die Französische Republik und die Europäische Kommission tragen ihre eigenen Kosten.

3.

Das Königreich Spanien trägt seine eigenen Kosten.

3.

Das Königreich Spanien trägt seine eigenen Kosten.