Language of document : ECLI:EU:T:2013:344





Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 3. Juli 2013 – Warsteiner Brauerei Haus Cramer/HABM – Stuffer (ALOHA 100 % NATURAL)

(Rechtssache T‑243/12)

„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke ALOHA 100 % NATURAL – Ältere nationale Wortmarke ALOA – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009“

1.                     Gemeinschaftsmarke – Beschwerdeverfahren – Klage beim Unionsrichter – Befugnisse des Gerichts – Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Entscheidungen der Beschwerdekammern – Berücksichtigung nicht zuvor bei den Stellen des Amtes vorgetragener rechtlicher und tatsächlicher Umstände durch das Gericht – Ausschluss (Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 135 § 4; Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 65) (vgl. Randnrn. 13, 14)

2.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Beurteilung der Verwechslungsgefahr – Kriterien (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 20-22, 37)

3.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Bildmarke ALOHA 100 % NATURAL und Wortmarke ALOA (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 25, 26, 32-36, 38, 39)

4.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Marken – Beurteilungskriterien – Zusammengesetzte Marke (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnr. 27)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 14. März 2012 (Sache R 1058/2011‑1) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Stuffer SpA und der Warsteiner Brauerei Haus Cramer KG, vormals International Brands Germany GmbH & Co. KG

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Warsteiner Brauerei Haus Cramer KG trägt die Kosten.