Language of document : ECLI:EU:T:2013:48





Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 31. Januar 2013 –
Present‑Service Ullrich/HABM – Punt-Nou (babilu)

(Rechtssache T‑66/11)

„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung einer Gemeinschaftswortmarke babilu – Ältere Gemeinschaftswortmarke BABIDU – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Ähnlichkeit der Dienstleistungen – Zeichenähnlichkeit – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009“

1.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Beurteilung der Verwechslungsgefahr – Kriterien (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 17‑20, 22, 53, 74)

2.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Wortmarken babilu und BABIDU (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 23‑25, 52, 59, 66, 73, 78)

3.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Waren oder Dienstleistungen – Beurteilungskriterien (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 26, 45)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 19. November 2010 (Sache R 773/2010‑2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Punt-Nou, SL und der Present-Service Ullrich GmbH & Co. KG

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Present-Service Ullrich GmbH & Co. KG trägt die Kosten.