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Urteil des Gerichts vom 16. Juni 2015 – Portugal/Kommission

(Rechtssache T-3/11)1

(EAGFL – Abteilung Garantie – EGFL und ELER – Von der Finanzierung ausgeschlossene Ausgaben – Mängel des Systems zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen und des geografischen Informationssystems [LPIS-GIS], bei der Durchführung der Vor-Ort-Kontrollen und bei der Berechnung von Sanktionen [Haushaltsjahre 2005 bis 2007])

Verfahrenssprache: Portugiesisch

Parteien

Kläger: Portugiesische Republik (Prozessbevollmächtigte: L. Inez Fernandes, M. Figueiredo und J. Saraiva de Almeida)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: P. Guerra e Andrade und P. Rossi)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung des Beschlusses 2010/668/EU der Kommission vom 4. November 2010 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) getätigter Ausgaben von der Finanzierung durch die Europäische Union (ABl. L 288, S. 24), soweit er in Bezug auf die Portugiesische Republik wegen „Mängel[n] des LPIS-GIS (System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen und geografisches Informationssystem), bei der Durchführung der Vor-Ort-Kontrollen und der Berechnung von Sanktionen“ in den Haushaltsjahren 2005 bis 2007 finanzielle Berichtigungen in Höhe von 40 690 655,11 Euro vorsieht.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Portugiesische Republik trägt die Kosten.

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1     ABl. C 139 vom 7.5.2011.