Language of document : ECLI:EU:T:2007:62





Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 26. Februar 2007 – Icuna.Com/Parlament

(Rechtssache T-383/06 R)

„Vorläufiger Rechtsschutz – Antrag auf Aussetzung des Vollzugs – Erledigung“

Vorläufiger Rechtsschutz – Aussetzung des Vollzugs – Beschluss über die vorläufige Aussetzung des Vollzugs einer Entscheidung des Europäischen Parlaments bis zum Erlass des Beschlusses, durch den das Verfahren der einstweiligen Anordnung abgeschlossen wird – Hinweis des Parlaments auf seine Absicht, diese Entscheidung nicht mehr zu vollziehen – Erledigung (Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 105 § 2) (vgl. Randnrn. 9-12)

Gegenstand

Einstweilige Anordnung, die im Wesentlichen dahin gehen soll, den Vollzug der Entscheidung des Europäischen Parlaments vom 1. Dezember 2006, mit der im Rahmen der Ausschreibung EP/DGINFO/WEBTV/2006/2003 das Angebot der Gesellschaft Mostra angenommen und das Angebot der Antragstellerin zurückgewiesen wurde, sowie gegebenenfalls den Vollzug des unterzeichneten Vertrags mit der Gesellschaft Mostra bis zur Entscheidung des Gerichts in der Hauptsache auszusetzen

Tenor

1.

Der Antrag auf einstweilige Anordnung ist erledigt.

2.

Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.