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Klage, eingereicht am 26. Februar 2010 - Andres u. a./EZB

(Rechtssache F-15/10)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Carlos Andres u. a. (Frankfurt am Main, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältinnen M. Vandenbussche und L. Levi)

Beklagte: Europäische Zentralbank

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Gehaltsabrechnungen der Kläger für Juni 2009 und sämtlicher späterer und künftiger Gehaltsabrechnungen, soweit durch diese Abrechnungen die am 4. Mai 2009 beschlossene Reform des Versorgungssystems umgesetzt wird, sowie Antrag auf Ersatz des den Klägern entstandenen Schadens.

Anträge

Die Kläger beantragen,

die Gehaltsabrechnungen für Juni 2009 aufzuheben, soweit durch diese Abrechnungen gegenüber den Klägern die am 4. Mai 2009 vom EZB-Rat beschlossene Reform des Versorgungssystems umgesetzt wird, und im gleichen Maße sämtliche späteren Gehaltsabrechnungen und künftigen Ruhegehaltsabrechnungen aufzuheben;

soweit erforderlich, die Entscheidungen, mit denen die Anträge auf verwaltungsinterne Überprüfung ("administrative review") (Entscheidungen vom 28. August 2009) und die Beschwerden ("grievance procedure") (Entscheidungen vom 17. Dezember 2009) zurückgewiesen wurden, aufzuheben;

die Beklagte daher zur Zahlung des Unterschiedsbetrags an Gehalt und Ruhegehalt zu verurteilen, der sich aus dem genannten Beschluss des EZB-Rates vom 4. Mai 2009 einerseits und der Anwendung des vorhergehenden Versorgungssystems andererseits ergibt, zuzüglich Verzugszinsen in Höhe des um 3 Prozentpunkte erhöhten Zinssatzes der EZB ab dem 15. Juni 2009 und in der Folge ab dem 15. jeden Monats bis zur vollständigen Tilgung;

die Beklagte zum Ersatz des aufgrund des Kaufkraftverlusts entstandenen Schadens zu verurteilen, der vorläufig nach billigem Ermessen mit 1 % der monatlichen Bezüge jedes Klägers veranschlagt wird;

der Europäischen Zentralbank die Kosten aufzuerlegen.

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