Klage, eingereicht am 20. Februar 2024 – Sport-Point/EUIPO – Imperial (QUIET PLEASE)
(Rechtssache T-99/24)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Parteien
Klägerin: Sport-Point Holding GmbH (München, Deutschland) (vertreten durch Rechtsanwalt N. Schmitz)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Imperial SpA (Funo di Argelato, Italien)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Anmelderin der streitigen Marke: Klägerin
Streitige Marke: Anmeldung der Unionswortmarke QUIET PLEASE – Anmeldung Nr. 18 320 939
Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des EUIPO vom 20. Dezember 2023 in der Sache R 1012/2023-4
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die angefochtene Entscheidung dahingehend abzuändern, dass die Unionsmarkenanmeldung Nr. 18 320 939 zur Eintragung zugelassen wird;
hilfsweise, die angefochtene Entscheidung aufzuheben;
dem EUIPO die Kosten aufzuerlegen.
Angeführter Klagegrund
Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates
____________