Urteil des Gerichts vom 15. September 2021 – LF/Kommission
(Rechtssache T-466/20)1
(Öffentlicher Dienst – Vertragsbedienstete – Dienstbezüge – Auslandszulage – Art. 4 Abs. 1 Buchst. b des Anhangs VII des Statuts – Versagung der Auslandszulage – Ständiger Wohnsitz – In einer internationalen Organisation mit Sitz im Staat der dienstlichen Verwendung ausgeübte Tätigkeiten)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: LF (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt S. Orlandi)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: T. Bohr und A.-C. Simon)
Gegenstand
Klage nach Art. 270 AEUV auf Aufhebung der Entscheidung des Amts für die Feststellung und Abwicklung individueller Ansprüche (PMO) der Kommission vom 11. September 2019, mit der dem Kläger die Gewährung der Auslandszulage versagt wurde
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
LF trägt seine eigenen Kosten sowie die Kosten der Europäischen Kommission.
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1 ABl. C 313 vom 21.9.2020.