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Beschluss des Gerichts vom 6. September 2021 – MKB Multifunds/Kommission

(Rechtssache T-277/20)1

(Nichtigkeitsklage – Staatliche Beihilfen – Private-Equity-Fonds – Beschwerde –Maßnahmen in Verbindung mit Dutch Venture Initiative, bei denen es sich um staatliche Beihilfen handeln soll – Beschluss, der im Anschluss an das Vorprüfungsverfahren erlassen wurde – Beschluss, mit dem das Nichtvorliegen einer staatlichen Beihilfe festgestellt wird – Eigenschaft als Beteiligter – Wahrung der Verfahrensrechte – Unzulässigkeit)

Verfahrenssprache: Niederländisch

Parteien

Klägerin: MKB Multifunds BV (Zierikzee, Niederlande) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwalt J. van de Hel und Rechtsanwältin R. Rampersad)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: V. Bottka und S. Noë)

Streithelfer zur Unterstützung der Beklagten: Königreich der Niederlande (Prozessbevollmächtigte: M. Bulterman und C. Schillemans)

Gegenstand

Klage nach Art. 263 AEUV im Wesentlichen auf Nichtigerklärung des Beschlusses C(2020) 1109 final der Kommission vom 27. Februar 2020 über die staatliche Beihilfe SA.55704 (2019/FC) – Niederlande betreffend eine staatliche Beihilfe, die Dutch Venture Initiative gewährt worden sein soll

Tenor

Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen.

Die MKB Multifunds BV trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Europäischen Kommission.

Das Königreich der Niederlande trägt seine eigenen Kosten.

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1     ABl. C 247 vom 27.7.2020.