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Beschluss des Gerichts vom 5. August 2021 – DK Company/EUIPO – Hunter Boot (DENIM HUNTER)

(Rechtssache T-387/20)1

(Unionsmarke – Widerspruchsverfahren – Rücknahme der Anmeldung – Erledigung)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: DK Company A/S (Ikast, Dänemark) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt S. Hansen)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (Prozessbevollmächtigter: D. Gája)

Andere Partei im Verfahren vor der Beschwerdekammer des EUIPO: Hunter Boot Ltd (Edinburgh, Vereinigtes Königreich)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des EUIPO vom 3. April 2020 (Sache R 849/2018-2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen Hunter Boot und DK Company

Tenor

    Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.

Die DK Company A/S trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO).

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1     ABl. C 262 vom 10.8.2020.