Urteil des Gerichts erster Instanz vom 16. November 2006 - Lichtwer Pharma AG / HABM
(Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke Lyco-A - Zulässigkeit der Beschwerde vor der Beschwerdekammer - Verfahrenskosten - Verteilung)
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Klägerin: Lichtwer Pharma AG (Berlin, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte H. Kunz-Hallstein und R. Kunz-Hallstein)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Prozessbevollmächtigter: J. Weberndörfer)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Laboratoire L. Lafon SA (Maisons-Alfort, Frankreich)
Gegenstand
Aufhebung der Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 13. November 2003 (Sache R 1007/2002-4), soweit darin über die Kosten des Widerspruchs- und des Beschwerdeverfahrens entschieden wird.
Tenor
Nummer 2 des verfügenden Teils der Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 13. November 2003 (Sache R 1007/2002-4) wird aufgehoben.
Das HABM trägt die Kosten.
____________1 - ABl. C 106 vom 30.4.2004.